Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer Elektro Teka GmbH & Co KG, vertreten durch Herrn Fanus Tewolde, Ursulum 14, 35396 Gießen im folgenden „Auftragnehmer“ und dem Kunden als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Werkleistungen im Bereich Sicherheitstechnik und Elektroinstallationen, einschließlich Planung, Ausführung, Wartung, Installation und Kundendienst.
(3) Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines beauftragten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde bucht bei dem Auftragnehmer die Erstellung des oben genannten Werkes. Dafür nimmt er Kontakt mit dem Auftragnehmer auf und teilt ihm mit, welche Art Werk er genau benötigt. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein gesonderter expliziter Werkvertrag abgeschlossen werden.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden bestätigt. Die Bestellung des Kunden ist bindend.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
3 Inhalt und Durchführung des Werkvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden herstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vertraglich vereinbart.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herstellung des Werkes bzw. die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Werk zu einem bestimmten Termin fertigzustellen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(4) Im Fall einer Absage durch den Auftragnehmer bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Auftragnehmer tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zeit der angekündigten Erstellung des Werkes zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.
(6) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Mitwirkung kann sich auf die vereinbarten Liefertermine und den Umfang der Erstellung des Werkes auswirken.
(8) Der Kunde ist verpflichtet unentgeltlich Strom, Wasser und Parkplätze für den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
(9) Nachträge oder Änderungen an den beauftragten Leistungen müssen schriftlich oder mündlich vereinbart und nach Beauftragung bezahlt werden.
4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der erbrachten Leistungen. Es ist ausschließlich eine Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers möglich. Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungserhalt.
(3) Alle Preise auf der Seite des Auftragnehmers sind als aufgeführt.
5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Jegliche Veränderungen an den Sicherungskästen oder anderen Produkten des Auftragnehmers durch Dritte entbinden den Auftragnehmer von seiner Haftung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6 Mängelrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung seiner Arbeiten. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
(4) Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäßen Abnutzung entstanden sind
7 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung und der Abnahme des Kunden verbleibt das Eigentum an dem erstellten Werk bei dem Auftragnehmer.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Erstellung des Werkes vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
8 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Erstellung des Werkes genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.elektro-teka.de
9 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir unter www.elektro-teka.de
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
10 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Werkvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Werkvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.